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BVerwG, 20.11.1962 - I C 81.61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1961 - IV A 1215/59
- BVerwG, 20.11.1962 - I C 81.61
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.06.1961 - VII B 55.61
Statthaftigkeit einer Beschwerde
Auszug aus BVerwG, 20.11.1962 - I C 81.61
Dem steht auch der Beschluß des VII. Senatsvom 7. Juli 1961 - BVerwG VII B 55.61 -, VerwRspr.
- BVerwG, 11.05.1973 - IV C 3.73
Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bezüglich einer Fristwahrung - Volle …
Danach konnte die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne Antrag gewährt werden, wenn die Gründe für die Wiedereinsetzung, nämlich das Unverschulden des Prozeßbevollmächtigten des Klägers an der Fristversäumung, innerhalb derselben Zweiwochenfrist für das Gericht - glaubhaft - erkennbar waren (…vgl. Schunck-De Clerk, Verwaltungsgerichtsordnung 2. Auflage, § 60 Anm. 3 d;… Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung 4. Auflage, § 60 RdNr. 18;… Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung 5. Auflage, § 60 RdNr. 20; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1962 - BVerwG I C 81.61 - OVG Koblenz, Beschluß vom 24. August 1972 - 2 B 119/72 - [NJW 1972, 2326]). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2005 - 9 K 28/02
Widerspruchsbescheid im flurbereinigungsrechtlichen Verfahren als alleiniger …
Nach Möglichkeit soll das verwaltungsgerichtliche Verfahren zu einer möglichst zeitnahen Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens führen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.07.1962 - 1 C 81.61 -, RdL 1962, 328). - BVerwG, 31.05.1965 - I C 129.63
Zulassung von Viehagenten zu einem Schlachtviehmarkt - Leistung einer Sicherheit …
Wie der Senat schon in dem Urteil vom 20. November 1962 - BVerwG I C 81.61 - ausgeführt hat, verlangt die Ausübung des Viehhandels Kreditwürdigkeit und geschäftliche Solidität. - BVerwG, 22.11.1963 - I B 89.63
Einstellung der gegen den Gewerbebetreibenden gerichteten Strafverfahren - …
Schließlich hat es der Senat in einem durch Urteil vom 20. November 1962 - BVerwG I C 81.61 - abgeschlossenen Verfahren auch nicht als erforderlich angesehen, daß bei einem zur Zeit der Änderung des § 35 GewO bereits anhängigen gerichtlichen Untersagungsverfahren nachträglich noch die Aufsichtsbehörde beteiligt werden muß.